Allgemeine Geschäftsbedingungen

Notfälle
Für dringende Notfälle haben wir immer Notfallzeiten eingeplant, damit wir Sie zeitgerecht behandeln können.
An Wochenenden und allgemeinen Feiertagen gibt Ihnen die Telefonnummer 0848 582 489 Auskunft über den zahnärztlichen Notfalldienst in Ihrer Region.

Taxpunktwert
Privattarif 1.08 / UV, IV, MV, Sozialtarif 1.00

Rechnungsstellung
Bei längerer Behandlungsdauer erlauben wir uns, Ihnen Zwischenrechnungen zu stellen. Bei umfangreichen Behandlungen verlangen wir eine Anzahlung.

Ratenzahlung
Dringende Behandlung sollten nicht als Folge eines finanziellen Engpasses verschoben werden. Es könnten weit höhere Kosten anfallen, wenn die Behandlung hinausgezögert wird. Grössere Beträge können in Ratenzahlungen beglichen werden, wobei wir uns eine Bonitätsprüfung vorbehalten.

Kostenschätzung
Bei grösseren Behandlungen wird eine detaillierte Kostenschätzung erstellt.
Wenn während der Behandlung festgestellt wird, dass höhere Kosten entstehen werden Sie natürlich darüber informiert, wobei Abweichungen bis zu 15% nicht speziell mitgeteilt werden.

Versäumte Sitzungen
Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns dies mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Bei versäumten Sitzungen sind wir gezwungen Ihnen die für Sie reservierte Zeit in Rechnung zu stellen.
Nur der Termin auf dem Terminkärtchen ist verbindlich und die Terminerinnerung per SMS stellt nur eine zusätzliche Dienstleistung dar.

Garantieleistungen
Die zahnärztlichen Eingriffe unterstehen dem Auftragsrecht, d.h. der Zahnarzt haftet nicht für den Erfolg einer Behandlung, sondern für die sorgfältige und getreue Ausführung des ihm übertragenen Auftrages (Art. 398, Abs.2 OR).

Der Zahnarzt stellt eine gewissenhafte Diagnose und informiert den Patienten über mögliche Risiken der Behandlung. Zudem muss die Behandlung nach dem aktuellen Stand der zahnärztlichen Wissenschaft durchgeführt werden.